Die Zahlung des Zugangsbetrags muss von allen geleistet werden, die sich an den vorgesehenen Tagen und Zeiten in der Altstadt aufhalten, vorbehaltlich etwaiger Befreiungen. Klicke hier, um alle Details zu erfahren.
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Finanzdezernenten und in Absprache mit dem Tourismusdezernenten den Beschluss zur Festlegung der Höhe des Zugangsbetrags zur Altstadt für das Jahr 2026 genehmigt, im Rahmen der vorgesehenen Versuchsanwendung gemäß der geltenden Gemeindeverordnung.
Die Maßnahme führt zwei Zahlungsstufen ein: 5 Euro für diejenigen, die den Beitrag bis zum viertletzten Tag vor dem Zugangstag zahlen, und 10 Euro für diejenigen, die die Zahlung in den vier Tagen vor dem Zugang zur Stadt vornehmen. Ziel ist es, die Nutzung der Frühbuchung zu stärken, die Verwaltung der Touristenzahlen zu verbessern und weitere Überprüfungen im Hinblick auf die reguläre Anwendung zu ermöglichen.
Nachfolgend die Daten, an denen der Zugangsbetrag in der Erprobung gelten wird:
April 2026: 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 17, 18, 19, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30
Mai 2026: 1, 2, 3, 8, 9, 10, 15, 16, 17, 22, 23, 24, 29, 30, 31
Juni 2026: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 19, 20, 21, 26, 27, 28
Juli 2026: 3, 4, 5, 10, 11, 12, 17, 18, 19, 24, 25, 26
Auch im Jahr 2026 wird die Gebühr nicht für die in der Gemeindeverordnung definierten kleineren Inseln erhoben.
Die Zugangsbetrag für 2026 beginnt am 3. April. Für den vollständigen Kalender lade den Anhang herunter